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Versuche

Durchleuchten mit RÖNTGEN-Strahlung


Foto Leybold
Einfaches "Durchleuchten" kann auch mit dem Röntgengerät für Schulen (Bild links) durchgeführt werden:
Die von der Röntgenröhre kommende Strahlung durchdringt den zu durchleuchtenden Gegenstand, z.B. einen Taschenrechner. Auf einem Fluoreszenzschirm (Leuchtschirm) kann das "Röntgenbild" des Taschenrechners betrachtet werden (rechtes Bild).

Foto Leybold

Das Durchstrahlen von Gegenständen mit der RÖNTGEN-Strahlung hat vielfältige Anwendungen. Die Verwendung von RÖNTGEN-Strahlung in der Medizin und der Werkstoffprüfung wird in gesonderten Artikeln (Links am Ende dieses Artikels) angesprochen.

Auch im Flugverkehr spielt die RÖNTGEN-Strahlung bei der Gepäckkontrolle eine wichtige Rolle. In Amerika wird zur Zeit daran gearbeitet, auch Personen einer weichen RÖNTGEN-Strahlung auszusetzen (Backscatter-Methode).
Das Bundesamt für Strahlenschutz schreibt zur Gepäckkontrolle:
"Die potenzielle Strahlenexposition während der Handgepäckkontrollen ist selbst bei Vielfliegern in der Summe weitaus geringer als die des Sicherheitspersonals, das sich permanent im Umfeld der Anlagen aufhält. Jeder Flugpassagier ist darüber hinaus während des Fluges ständig der kosmisch bedingten Höhenstrahlung ausgesetzt, die um ein Vielfaches höher ist als die maximal mögliche Strahlenexposition während einer Gepäckkontrolle. Rein rechnerisch ist die potenzielle Strahlendosis eines Passagiers während der Gepäckkontrolle selbst unter ungünstigsten Annahmen nicht größer als 0,2 Mikrosievert (0,0002 mSv). Dieser Wert entspricht in etwa der Dosis, die ein Passagier während eines Transatlantikfluges auf Reiseflughöhe innerhalb von zwei Minuten erhält. Die gesamte auf einem Transatlantikflug erhaltene Strahlendosis wird durch die potenzielle Dosis bei der Gepäckkontrolle maximal um einige Promille erhöht."
Das Bundesamt für Strahlenschutz beobachtet sehr genau alle strahlenschutzrelevanten neuen Technologien, auch im Zusammenhang mit Sicherheitskontrollen. Das BfS führt gegenwärtig zusammen mit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig ein Forschungsvorhaben zur Dosisermittlung bei Personenkontrollen mittels Transmissions-Personenscannern oder Rückstreuungs-Personenscannern (sog. „Backscatter“) durch. Diese neuen Technologien werden in Teilen der USA und bereits vereinzelt in Europa an Flughäfen eingesetzt; in Deutschland ist deren Anwendung zur Personenkontrolle derzeit nicht zugelassen. Berücksichtigt man die gesamte Strahlenexposition, der ein Flugpassagier infolge aller Sicherheitskontrollen an allen Flughäfen ausgesetzt sein kann (auch bereits unter der Annahme routinemäßiger Personenkontrollen mittels dieser neuen Technologien), erhält selbst ein beruflicher Vielflieger (z. B. Pilot oder Flugbegleiter) pro Kalenderjahr eine zusätzliche Strahlendosis, die maximal im Prozentbereich der mittleren Jahresdosis liegt, die Menschen ständig durch natürliche terrestrische und kosmische Strahlung erhalten. Insbesondere muss angesichts dieser sehr geringen zusätzlichen Strahlenexposition nicht mit gesundheitlichen Folgen gerechnet werden. Sowohl Handgepäck- als auch mögliche künftige Personenkontrollen an Flughäfen mittels Röntgenanlagen sind unter strahlenhygienischen Gesichtspunkten als unbedenklich anzusehen.
Früher ging man mit der Röntgenstrahlung noch realtiv sorglos um, wie das folgende Beispiel zeigt:
Jedes bessere Schuhgeschäft besaß einen Röntgenapparat, mit dem man feststellen konnte, ob ein Schuh die richtige Größe hat. Insbesondere bei kleinen Kindern, deren Informationen nicht immer zuverlässig waren, ließen die Eltern häufig mit dem Röntgengerät prüfen, ob der Schuh für das Kind nicht zu klein ist.