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Ausblick

Gefahr durch Licht

Grundregeln

 

Joachim Herz Stiftung
Abb. 1 Achtung
  • Blicke nie direkt in die Sonne oder in andere starke Lichtquellen, da hierbei deine Augen unheilbare Schäden erleiden können.
  • Besonders gefährlich ist die Sonnenbeobachtung mit einem Fernrohr. Die Sonne darf nur indirekt oder mit speziellen Filtern beobachtet werden.
  • Auch Laser und Laserpointer sind gefährlich für das Augenlicht. Blicke niemals direkt in den Laserstrahl.

Schutzvorkehrungen zur Sonnenbeobachtung

Joachim Herz Stiftung Leonie Englert
Abb. 2 Fernrohr zur Sonnenbeobachtung

Sonnenbeobachtung mit optischen Instrumenten (z.B. Fernrohren) ist besonders gefährlich. Die Sonne darf daher nur indirekt auf einem Schirm oder durch spezielle Filter beobachtet werden. Niemals mit einem Fernrohr oder einem Fernglas einfach so direkt in die Sonne schauen, auch nicht bei einer Sonnenfinsternis.

Intensive künstliche Lichtquellen

Abb. 3 Schweißen mit Schutzbrille

Auch einige künstliche Lichtquellen können für deine Augen gefährlich werden. Der Lichtbogen einer Kohlebogenlampe ist zum Beispiel so hell, dass du auch hier niemals direkt in den entstehenden Lichtstrahl der Lampe schauen solltest. Auch der Lichtbogen der bei einem Schweißgerät entsteht, darf nur mit einer entsprechenden Brille beobachtet werden.

Einige Quellen senden eine für deine Augen unsichtbare Strahlung aus. Auch diese kann für dein Auge gefährlich werden. Hierzu zählen z.B. Quecksilberdampflampen, die eine intensive ultraviolette Strahlung abgeben oder auch intensive Infrarot-Quellen (Quellen von starker Wärmestrahlung).

Gefahren durch Laser

Joachim Herz Stiftung
Abb. 4 Warnschild Laser

Manchmal wird im Optik-Unterricht eine besonders intensive, extrem gebündelte Lichtquelle benutzt, der Laser.

Das rote oder grüne Licht eines für den Einsatz in der Schule zugelassenen Lasers würde auf deiner Haut keinen Schaden verursachen. Trifft der Laser aber in dein Auge, so könnten nicht mehr reparable Schäden entstehen. Daher sind beim Betrieb eines Lasers im Unterricht besondere Vorsichtsmaßnahmen zu beachten:

  • Vor Aufbau und Durchführung von Experimenten mit Lasern müssen die Beteiligten und die beobachtenden Schüler über die Gefährdung der Augen durch das Laserlicht unterrichtet werden.
  • Es darf nur mit Lasern der für den Schulgebrauch zugelassenen Laserklassen experimentiert werden.
  • Der Versuchsbereich, in dem mit Lasern experimentiert wird, ist während des Betriebs mit mindestens einem Laserwarnschild zu kennzeichnen und gegen unbefugtes Betreten zu sichern.
  • Beim Experimentieren müssen Ringe und Uhren abgelegt werden, um ungewollte Reflexionen zu vermeiden.
  • Aufbau und Durchführung von Laserexperimenten sollen so gestaltet werden, dass der direkte Blick in den Laserstrahl und seinen Reflex vermieden wird.

Gefahren durch Laserpointer

Joachim Herz Stiftung
Abb. 5 Laserpointer

Als praktischer Zeigestock ist der Laserpointer weit verbreitet. Die "Stärke" (Leistung) eines solchen Gerätes sollte im Normalfall und bei sachgemäßem Einsatz keine Gefährdung des Menschen darstellen. Leider sind jedoch insbesondere über das Internet Laserpointer verfügbar, deren Leistung weit über das zulässige Maß und die aufgeklebte Kennzeichnung hinausgeht. Von solchen Laserpointern geht eine große Gefahr für das menschliche Auge ausgeht. Durch die hohe Leistungsdichte des Strahl wird die Netzhaut innerhalb kürzester Zeit irreparabel zerstört. Dabei ist der Vorgang wenig schmerzhaft und kann auch erst später bemerkt werden. Brillenträger können dabei durch die Bündelung des Strahls zusätzlich gefährdet sein!

Grundsätzlich kommt Personen, die angestrahlt werden, der sogenannte Lidschutzreflex zugute, da sich das Auge in 0,25 Sekunden selbständig schließt. Aber selbst diese kurze Zeitspanne kann schon zu lang sein. Längeres Hineinschauen in den Laserstrahl kann erst recht zu Netzhautschäden und Sehverschlechterung führen.

Auf einer Internet-Seite der Polizei von Rheinland-Pfalz ist jedoch folgender Bericht einer Beamtin zu finden:

"Während des Einsatzes wurde mir mit einem Laserpointer ins Auge geleuchtet. Durch das intensive einfallende rote Licht begann mein Auge zu tränen und zu brennen. Nach einer kurzen Zeitspanne, etwa fünf Minuten, spürte ich auch noch einen starken Druck hinter meinem Augapfel"

Die Bestrahlung des Auges mit einem Laserpointer führte dazu, dass das Auge der Beamtin gerötet war und tränte, wobei sie zusätzliche Kopfschmerzen verspürte. Die ärztliche Untersuchung in einer Augenklinik ergab, dass sich hinter der Netzhaut eine Wasserblase gebildet hatte.