Richtig sind die Aussagen 2, 7, 8 und 9. An einem Körper greifen die Kräfte \(\overrightarrow {{F_1}} \) und \(\overrightarrow {{F_2}} \) an. Sie sind im Gleichgewicht, wenn . . .
der Körper festen Geschwindigkeitsbetrag und feste Richtung besitzt.
\(\overrightarrow {{F_1}} \) und \(\overrightarrow {{F_2}} \) gleichen Betrag, gleiche Wirkungslinie und entgegengesetzte Richtung haben.
der Körper ruht. (richtig)
die resultierende Kraft Null ist. (richtig)
b)
Am Zustand der Ruhe bzw. geradlinigen, gleichförmigen Bewegung kann man erkennen, ob die Kräfte, welche an einem Körper angreifen, im Gleichgewicht sind.
c)
Der Bewegungszustand eines Körpers bei Kräftefreiheit unterscheidet sich nicht vom Bewegungszustand bei Kräftegleichgewicht. In beiden Fällen ist der Körper im Zustand der Ruhe bzw. geradlinigen, gleichförmigen Bewegung.
d)
Der Unterschied zwischen Kräftegleichgewicht und völliger Kräftefreiheit besteht darin, dass beim Kräftegleichgewicht der Körper verformt wird (evtl. auch nur minimal, aber immerhin), bei völliger Kräftefreiheit aber keine Verformung eintritt.