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Grundwissen

Strahlenschutz

Das Wichtigste auf einen Blick

Die 5 "A"s des Strahlenschutzes:

  • Abstand erhöhen!
  • Aufenthaltsdauer verkürzen!
  • Aktivität vermindern!
  • Abschirmung verstärken!
  • Aufnahme in den Körper vermeiden!
Aufgaben Aufgaben
Joachim Herz Stiftung
Abb. 1 Gefahrenschild Radioaktivität

Räume und Behälter, in denen radioaktive Substanzen gelagert sind, müssen mit einem Gefahrenschild für Radioaktivität gekennzeichnet sein.

Personen, welche in kerntechnischen Anlagen beschäftigt sind, tragen ein sogenanntes Personendosimeter. Dieses Dosimeter misst die Dosis, der die Person ausgesetzt ist und wird regelmäßig kontrolliert.

Für den Schutz vor den schädlichen Folgen ionisierender Strahlung gibt es verschiedene Regeln. Gut zu merken sind die Grundregeln, die in den 5 "A"s des Strahlenschutzes zusammengefasst sind.

Die 5 "A"s des Strahlenschutzes
  • Abstand erhöhen!
  • Aufenthaltsdauer verkürzen!
  • Aktivität vermindern!
  • Abschirmung verstärken!
  • Aufnahme in den Körper vermeiden!

Abstand erhöhen!

Abb. 2 Abhängigkeit der Äquivalentdosis vom Abstand zwischen Strahler und Person

Mit zunehmendem Abstand sinkt die Dosis, die bei einer Person durch eine radioaktive Quelle in einer bestimmten Zeit bewirkt wird. Die Animation in Abb. 2 zeigt dies für einen punktförmig angenommenen Strahler, dessen Strahlung eine sehr hohe Reichweite besitzt.

Hinweis: Manche Strahlungsarten (z.B. α-Strahlung, energiearme β-Strahlung) haben in Luft eine relativ kurze Reichweite, so dass bei genügend hohem Abstand von einer solchen Strahlungsquelle überhaupt keine Schädigung einer Person zu befürchten ist.

Aufenthaltsdauer verkürzen!

Abb. 3 Abhängigkeit der Äquivalentdosis von der Zeit, die eine Person einem Strahler ausgesetzt ist

Die Animation in Abb. 3 veranschaulicht, wie sich die bewirkte Dosis mit der Aufenthaltsdauer erhöht.

Die Arbeitszeit von Beschäftigten in kerntechnischen Anlagen, die erhöhter Strahlung ausgesetzt sind, wird streng überwacht, damit zu lange Aufenthaltsdauern in gefährdeten Bereichen vermieden werden.

Aktivität vermindern!

Abb. 4 Abhängigkeit der Äquivalentdosis von der Aktivität des Strahlers, dem eine Person ausgesetzt ist

Die Animation in Abb. 4 veranschaulicht, wie sich die bewirkte Dosis mit der Aktivität der Quelle erhöht.

Man versucht daher immer radioaktive Präparate zu nutzen, deren Aktivität so gering wie möglich, jedoch gerade so hoch wie unbedingt nötig ist.

Abschirmung verstärken!

Abb. 5 Abhängigkeit der Äquivalentdosis vom Absorbermaterial, das sich zwischen Strahler und Person befindet

Die Animation in Abb. 5 veranschaulicht, wie eine gute Abschirmung die bewirkte Dosis verringert.

Abschirmungen in Form von Bleischürzen werden häufig beim Röntgen eingesetzt. Bleischürzen sorgen dafür, dass Körperbereiche, die nicht untersucht werden sollen, der Röntgenstrahlung weniger stark ausgesetzt sind. Dies reduziert insgesamt die Strahlenbelastung einer solchen Untersuchung.

Aufnahme in den Körper vermeiden!

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Abb. 6 Inkorporation

Durch die Aufnahme radioaktiv verseuchter Nahrung und Luft (Inkorporation) kann es zu erheblichen Strahlenschäden kommen. Dies gilt insbesondere für Alpha- und Betastrahler. Gelangen diese in den Körper, so wird praktisch ihre gesamte Zerfallsenergie im Körper deponiert und schädigt Zellen.

Beispiele für Konsequenzen

  • Bei Versuchen mit radioaktiven Stoffen soll man sich bei Versuchsende sofort die Hände waschen. Essen und Trinken ist während des Versuchs und generell in Fachräumen verboten. Ebenso der Gebrauch von Kosmetika.
  • Obwohl die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl schon Jahrzehnte zurückliegt, zeigen manche Pilzsorten und Wildfleisch noch erhöhte Aktivität. Daher werden entsprechende Produkte auf ihre Aktivität hin untersucht und bei Überschreiten gesetzlicher Grenzwerte vernichtet.