Ph 11

Ausblick

Verkehrsgericht Goslar

nach CVK Mechanik


Bei einem Unfall ist ein Kind schwer verletzt worden. Wie in solchen Fällen üblich, wurde ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle beauftragt, ein Gutachten zu erstellen und zu klären, ob der Autofahrer vielleicht zu schnell gefahren war oder ob es auf irgendeine Weise möglich gewesen wäre, den Unfall zu vermeiden. Diese Gutachten stellen neben den Zeugenaussagen eine wichtige Grundlage für die Urteilsfindung dar. 

Gutachten

Es handelt sich hier um einen Unfall zwischen einem Kind, das auf die Fahrbahn gelaufen ist, und einem Pkw, der eine innerstädtische Straße befuhr ...
Die Beweisfrage geht dahin, ob unter bestimmten Voraussetzungen der Beklagte in der Lage war, sein Fahrzeug zum Stehen zu bringen und den Unfall zu verhindern ...
Auf trockener Asphaltdecke wird bei einer Vollbremsung mit Verursachung einer Blockierspur in der Regel eine Bremsverzögerung erreicht, die zwischen 7 m/s2 und 8 m/s2 liegt. Im vorliegenden Fall wurde offensichtlich die Fußkraft nur so weit gesteigert, dass es nicht zu einem vollen Blockieren kam. Die Bremskräfte der spurzeichnenden Räder, im Normalfall der Vorderräder; sind hier größer als im Blockierzustand. Allerdings werden die Hinterräder noch nicht so stark abgebremst wie bei sehr hoher Fußkraft. Insofern ist von einer verringerten Bremswirkung gegenüber einer Vollbremsung mit Blockierspur auszugehen. Im vorliegenden Fall wird eine Bremsverzögerung von 6,5 m/s2 als realistisch angesehen. Damit ergibt sich bei einer festgestellten Spurlänge von etwas über 15 m gerade eine Geschwindigkeit des Pkw von 50 km/h bei Spurbeginn ...

Nach den Empfehlungen vom 20. Verkehrsgerichtstag in Goslar sind situationsabhängige Reaktionsdauern zu berücksichtigen. Bei der hier vorliegenden Situation kann man davon ausgehen, dass eine Blickzuwendung erforderlich wurde ...
Die Reaktionsdauer einschließlich der Blickbewegung liegt dann zwischen 1,1 s und 1,6 s. Eine derartige Reaktionsdauer ist für den Fall anzusetzen, dass der Blick nicht ohnehin schon in diese Richtung gerichtet war ...
Vor der Kollision wurde das Fahrzeug schon auf einer Strecke von 5,3 m abgebremst. Wenn man zusätzlich die während der Reaktionsdauer zurückgelegte Strecke berücksichtigt, ergibt sich, dass für eine Fahrgeschwindigkeit von etwas unter 40 km/h der Unfall bei gleichartiger Reaktion hätte vermieden werden können.
Gerichtsgutachten: Physikalische Hintergründe
Der Anhalteweg sa setzt sich aus zwei Teilen zusammen:
1. dem Reaktionsweg sr, der zwischen Erkennen des Hindernisses und Bremsreaktion noch mit konstanter Geschwindigkeit vo durchfahren wird,
2. dem Bremsweg sb, auf dem eine gleichmäßig negativ beschleunigte Bewegung stattfindet. Während des Bremswegs entsteht die Bremsspur.


Aufgaben:

1. Erstellen Sie ein qualitatives Zeit-Geschwindigkeits-Diagramm, das den gesamten Vorgang, vom Erkennen des Kindes bis zum Stillstand des Wagens enthält. Dieses Diagramm sollte auch den Zeitpunkt der Kollision enthalten.

2.

Entnehmen Sie aus dem Gutachten die geschätzte Bremsbeschleunigung a und die minimale Reaktionszeit tr und vervollständigen Sie anschließend die angegebene Tabelle (vo von 10 km/h bis 60 km/h in 10er Schritten), die für unterschiedliche Anfangsgeschwindigkeiten den Reaktionsweg sr, den Bremsweg sb sowie den Anhalteweg sa angibt.

v0 in km/h vo in m/s sr in m sb in m sa in m
10 ... ... ... ...
... ... ... ... ...

3.

  1. Zeichnen Sie das vo-sa-Diagramm und beantworten Sie folgende Fragen:
  2. Weisen Sie durch Rechnung nach, dass man bei einer Bremsspurlänge von 15 m auf eine Geschwindigkeit von 50 km/h schließen könnte. Überprüfen Sie dies auch im v0-sa-Diagramm.
  3. Aus welchem Abstand hat der Fahrer das Kind wahrgenommen?
  4. Wie lange dürfte der Anhalteweg höchstens sein, damit der Unfall vermieden werden könnte?  
  5. Bei welcher Geschwindigkeit (in km/h) hätte der Unfall vermieden werden können?

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