Ph 09Grundwissen |
Strahlenschutz |
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| Für den Schutz vor den schädlichen Folgen radioaktiver Strahlung gibt es allgemeine Regeln. Etwas vergröbert wird dies mit der Regel der fünf A's zusammengefasst: |
Räume und Behälter, in denen radioaktive Substanzen gelagert sind, müssen mit einem Gefahrenschild für Radioaktivität gekennzeichnet sein. |
Abstand erhöhen! Mit zunehmendem Abstand sinkt die Dosis, die bei einer Person durch eine radioaktive Quelle in einer bestimmten Zeit bewirkt wird. Die folgende Animation zeigt dies für einen punktförmig angenommenen Strahler, dessen Strahlung eine sehr hohe Reichweite besitzt.
Hinweis: |
Aufenthaltsdauer verkürzen! Die folgende Animation veranschaulicht, wie sich die bewirkte Dosis mit der Aufenthaltsdauer erhöht.
Die Arbeitszeit von Beschäftigten in kerntechnischen Anlagen, die erhöhter Strahlung ausgesetzt sind, wird streng überwacht, damit zu lange Aufenthaltsdauern in gefährdeten Bereichen vermieden werden. |
Aktivität vermindern! Die folgende Animation veranschaulicht, wie sich die bewirkte Dosis mit der Aktivität der Quelle erhöht.
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Abschirmung verstärken! Die folgende Animation veranschaulicht, wie eine gute Abschirmung die bewirkte Dosis verringert.
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Aufnahme in den Körper vermeiden ! Durch die Aufnahme radioaktiv verseuchter Nahrung und Luft (Inkorporation) kann es zu erheblichen Strahlenschäden kommen. Beispiele für Konsequenzen:
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Die fünf A's zusammengefasst:
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Personen, welche in kerntechnischen Anlagen beschäftigt sind, tragen ein sogenanntes Personendosimeter, welches die Dosis, der sie ausgesetzt sind, misst.