Ph 07Lesestoff |
Gefahr durch Licht |
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Grundregel: Besonders gefährlich ist die Sonnenbeobachtung mit optischen Instrumenten (z.B. Fernrohr) ohne besondere Schutzvorkehrungen (indirekte Beobachtung oder mit Filter). |
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Auch künstliche Lichtquellen wie z.B. der Lichtbogen einer Bogenlampe oder eines Schweißgerätes dürfen nur mit entsprechenden Brillen beobachtet werden. Auch Quellen, die eine für uns unsichtbare Strahlung aussenden, können für unser Auge gefährlich werden. Hierzu zählen z.B. Quecksilberdampflampen die eine intensive ultraviolette Strahlung abgeben oder auch intensive Infrarot-Quellen (Quellen von starker Wärmestrahlung). |
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Manchmal wir im Optik-Unterricht eine besonders intensive, extrem gebündelte Lichtquelle benutzt, der Laser.
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Als praktischer Zeigestock hat der sogenannte Laserpointer eine weite Verbreitung gefunden. Die "Stärke" (Leistung) eines solchen Gerätes sollte im Normalfall - also bei sachgemäßem Einsatz - keine Gefährdung des Menschen ausmachen. Auf einer Internet-Seite der Polizei von Rheinland-Pfalz ist jedoch folgender Bereicht einer Beamtin zu finden: Die Hauptgefahr der Lasertechnologie besteht in der hohen Leistungsdichte des Strahls. Trifft der Strahl Gewebe, kann dieses zerstört werden. Hiervon ist die Netzhaut des Auges besonders gefährdet. Sie kann innerhalb kürzester Zeit durch die Strahlenwirkung erheblich in Mitleidenschaft gezogen werden. Der Vorgang ist wenig schmerzhaft, so dass trotz dauerhafter und wiederholter Blendung keine Schädigung bemerkt wird. Grundsätzlich kommt Personen, die angestrahlt werden, der sogenannte Lidschutzreflex zugute, da sich das Auge in 0,25 Sekunden selbständig schließt. Aber selbst diese kurze Zeitspanne kann schon zu lang sein. Längeres Hineinschauen in den Laserstrahl kann erst recht zu Netzhautschäden und Sehverschlechterung führen. |
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