Ph 07

Lesestoff

Gefahr durch Licht


Grundregel:
Blicke nie direkt in die Sonne oder in andere starke Lichtquellen, da hierbei deine Augen unheilbare Schäden erleiden könnten.

Besonders gefährlich ist die Sonnenbeobachtung mit optischen Instrumenten (z.B. Fernrohr) ohne besondere Schutzvorkehrungen (indirekte Beobachtung oder mit Filter).

 

 

Auch künstliche Lichtquellen wie z.B. der Lichtbogen einer Bogenlampe oder eines Schweißgerätes dürfen nur mit entsprechenden Brillen beobachtet werden.

Auch Quellen, die eine für uns unsichtbare Strahlung aussenden, können für unser Auge gefährlich werden. Hierzu zählen z.B. Quecksilberdampflampen die eine intensive ultraviolette Strahlung abgeben oder auch intensive Infrarot-Quellen (Quellen von starker Wärmestrahlung).

 

 

 

Manchmal wir im Optik-Unterricht eine besonders intensive, extrem gebündelte Lichtquelle benutzt, der Laser.
Das meist rote Licht eines Schullasers würde auf unserer Haut kaum Schäden verursachen, trifft es aber in unser Auge, so hätten wir einen nicht mehr reparablen Schaden. Daher sind beim Betrieb eines Lasers besondere Vorsichtsmaßnahmen zu beachten:

  • Vor Aufbau und Durchführung von Experimenten mit Lasern müssen die Beteiligten und die beobachtenden Schüler über die Gefährdung der Augen durch das Laserlicht unterrichtet werden.
  • Der Versuchsbereich, in dem mit Lasern experimentiert wird, ist während des Betriebs mit mindestens einem Laserwarnschild (Bild rechts) zu kennzeichnen und durch unbefugtes Betreten zu sichern.
  • Aufbau und Durchführung von Laserexperimenten sollen so gestaltet werden, dass der direkte Blick in den Laserstrahl und seinen Reflex vermieden wird.

 

Als praktischer Zeigestock hat der sogenannte Laserpointer eine weite Verbreitung gefunden. Die "Stärke" (Leistung) eines solchen Gerätes sollte im Normalfall - also bei sachgemäßem Einsatz - keine Gefährdung des Menschen ausmachen.

Auf einer Internet-Seite der Polizei von Rheinland-Pfalz ist jedoch folgender Bereicht einer Beamtin zu finden:
"Während des Einsatzes wurde mir mit einem Laserpointer ins Auge geleuchtet. Durch das intensive einfallende rote Licht begann mein Auge zu tränen und zu brennen. Nach einer kurzen Zeitspanne, etwa fünf Minuten, spürte ich auch noch einen starken Druck hinter meinem Augapfel".
Die Bestrahlung des Auges mit einem Laserpointer führte dazu, dass das Auge der Beamtin gerötet war und tränte, wobei sie zusätzliche Kopfschmerzen verspürte. Die ärztliche Untersuchung in einer Augenklinik ergab, dass sich hinter der Netzhaut eine Wasserblase gebildet hatte.

Die Hauptgefahr der Lasertechnologie besteht in der hohen Leistungsdichte des Strahls. Trifft der Strahl Gewebe, kann dieses zerstört werden. Hiervon ist die Netzhaut des Auges besonders gefährdet. Sie kann innerhalb kürzester Zeit durch die Strahlenwirkung erheblich in Mitleidenschaft gezogen werden. Der Vorgang ist wenig schmerzhaft, so dass trotz dauerhafter und wiederholter Blendung keine Schädigung bemerkt wird.

Grundsätzlich kommt Personen, die angestrahlt werden, der sogenannte Lidschutzreflex zugute, da sich das Auge in 0,25 Sekunden selbständig schließt. Aber selbst diese kurze Zeitspanne kann schon zu lang sein. Längeres Hineinschauen in den Laserstrahl kann erst recht zu Netzhautschäden und Sehverschlechterung führen.
Entscheidend für die Intensität der Strahlen ist einerseits die Ausgangsleistung des Geräts, andererseits die Entfernung zwischen Gerät und Auge. Brillenträger können durch die Bündelung des Strahls zusätzlich gefährdet sein!